AGB

                                                                          Allgemeine Geschäftsbedingungen der LI-EX GmbH
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma LI-EX GmbH, Regensburger Straße 134, 93080 Pentling;  www.li-ex.de

Diese ABG gelten ab 01. Juli 2023.

 

1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LI-EX GmbH, HRB: 11522 Regensburg (im folgenden LI-EX genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden /  AG), soweit nicht gesonderte Vertragsbedingungen vorliegen oder etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2. Die AGB von LI-EX gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von LI-EX nicht anerkannt es sei denn, dass ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die AGB von LI-EX gelten auch dann, wenn LI-EX eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingung des Kunden vorbehaltlos ausführt. Die AGB von LI-EX werden ergänzt durch die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden gegebenen Informationen, Belehrungen und Erklärungen.
1.3. Die allgemeinen Geschäfts-, Garantie und Gewährleistungsbestimmung des Herstellers eines verkauften Produktes,  die  diesem beigefügt sind,  gelten ergänzend, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.

 

2. Vertragsschluss
2.1. Ihr Vertragspartner ist die LI-EX GmbH. Verträge in unserem Internetshop lassen sich zur Zeit nur in deutscher Sprache abschließen. Unsere Werbeangebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Produktnamen und Logs sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. 
2.2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

 

3. Zahlung
Die freie Wahlmöglichkeit unter folgenden Zahlungsmöglichkeiten:
Kreditkartenzahlung mittels Zahlungsabwickler Stripe, Inc. (VISA, MasterCard oder American Express)

PayPal: Sie begleichen den Rechnungsbetrag beim Abschluss der Bestellung. Dazu werden Sie auf das PayPal- Portal weitergeleitet.
Apple Pay + Google Pay.

 

4. Lieferfrist und Lieferzeiten 

4.1. Die Lieferzeit ist zusammen mit verschiedenen Lieferoptionen im Warenkorb aufgeführt. Wenn der Service / das Produkt eine andere Lieferzeit hat, als im Warenkorb angegeben, wird die Lieferzeit für jedes einzelne Produkt angegeben. 

4.2.  Es ist wichtig, das Paket vor der Übernahme und wenn möglich sorgfältig zu prüfen, heben Sie das Paket an, um festzustellen, ob es nicht sichtbar beschädigt ist. Bei der Lieferung von Glasprodukten ist es besonders wichtig, den Inhalt des Pakets durch leichte Bewegung zu überprüfen, um festzustellen, dass das Glas nicht zerbrochen ist. Wenn Sie vermuten, dass das Paket beschädigt ist, müssen Sie das Versandunternehmen umgehend darüber informieren, bevor Sie das Paket annehmen. Unbeschädigte Lieferungen Für Lieferungen, welche Sie aus einem anderen Grund als Beschädigung nicht annehmen, sind Sie für alle Rücksendekosten verantwortlich.
4.3.  Die Lieferzeiten für Lieferungen in das Ausland entnehmen Sie bitte den Länderinformationen auf der www.li-ex.shop oder Fragen Sie unseren Kundenservice unter (+49 )(0)9405-50399-0.

 

5. Widerrufsrecht 

Finden Sie bei uns auf: Widerrufsrecht

 

6. Versand und Versandkosten
6.1. Die Ware wird Ihnen per TNT oder DPD gesendet, welche drei Zustellversuche durchführen. Jeder erfolglose Versuch wird Ihnen von TNT oder DPD per Benachrichtigung mitgeteilt. Wenn der dritte Versuch nicht erfolgreich ist, wird die Ware an uns zurückgesendet.
6.2. Für Bestellungen in unserem Internet- Shop gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die jeweils gültigen gesetzlichen mehrwertsteuer sowie alle sonstige Preisbestandteile.
6.3. Versand in Nicht-EU-Länder (Ausfuhrlieferung)
Bei Versand in Länder außerhalb der europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig Zölle und Steuern im jeweiligen Einfuhrland erhoben. Nähere Informationen zu den Zoll- und Einfuhrbestimmungen Ihres Landes können Sie über die örtlichen Industrie- und Handelskammern oder Zollämter erhalten.
6.4.  Falls das Unternehmen LI-EX einen Grund hat, die Zahlungsfähigkeit des Käufers oder die Fähigkeit, die bestellten Produkte zu zahlen, in Frage zu stellen, ist das Unternehmen LI-EX nicht verpflichtet, die Produkte zu liefern und ist berechtigt, die Produkte im Rahmen des Versandes anzuhalten, wenn der Käufer keinen Vorschuss für die Lieferung zahlt, sonstige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung erbringt oder keine Garantie stellt, die das Unternehmen LI-EX akzeptieren kann.
 

7. ABTRETUNGS- UND AUFRECHNUNGSVERBOT 
7.1. Die Abtretung von Ansprüchen des AG an Dritte ohne Zustimmung von LI-EX ist unzulässig. 
7.2. Der AG darf gegen Forderungen von LI-EX nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen.

 

8. VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT, VERZUG 
8.1. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. LI-EX darf die Vergütung angemessen ändern, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen wie Material- und Personalkosten (z.B. durch Tarifabschlüsse) ändern. 
8.2. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und der Verpackungs- und Versandkosten. 
8.3. Erfüllungswirkung tritt nur bei Zahlung ohne jeden Abzug, insbesondere, aber nicht nur, von Bankkosten, auf eines der Konten von LI-EX ein. 
8.4. LI-EX ist berechtigt, in folgenden Fällen Abschlagszahlungen zu verlangen: wenn sich der Auftrag voraussichtlich über mehr als einen Monat erstreckt, wenn er von LI-EX finanzielle Vorleistungen von 1.000,00 € oder mehr erfordert, wenn der AG erstmalig einen Auftrag an LI-EX erteilt sowie bei Vereinbarung. Die Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und einem weiteren Drittel nach Fertigstellung von 50 % des Werks. 
8.5. Bei Teilleistungen gem. kann LI-EX die anteilige Vergütung sofort verlangen. 
8.6. Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist kommt der AG auch ohne Mahnung in Verzug. Während des Verzuges ist der AG verpflichtet, die Vergütung in der jeweils offen stehenden Höhe mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Verzugszinsen sind höher, wenn LI-EX eine entsprechend höhere Belastung nachweist. 
8.7. Im Falle des Zahlungsverzuges und in den Fällen, dass über das Vermögen des AG das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der AG den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder die Vermögensauskunft abgibt, ist LI-EX zudem berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. LI-EX bleibt das Recht vorbehalten, zudem den Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt mindestens die vereinbarte Vergütung. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn LI-EX einen höheren Schaden nachweist. Dem AG bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. 
8.8. Wechsel und Schecks werden unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der AG.  
8.9. Die Vergütungsansprüche von LI-EX verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.  
8.10. Außendienstmitarbeiter von LI-EX sind nicht berechtigt, Stundung der Kaufpreisforderung oder einen Nachlass auf den Kaufpreis zu gewähren, Vergleiche zu schließen oder Geld einzuziehen.  

 

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt LI-EX bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem AG vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.  
9.2. Beim Zugriff Dritter, beispielsweise eines Gerichtsvollziehers oder Pfändungen anderer Gläubiger auf Vorbehaltsware wird  
9.3. Der AG auf das Eigentum von LI-EX hinweisen und LI-EX unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schadenersatzansprüche, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der AG. Der AG trägt auch die Kosten einer Intervention von LI-EX, soweit diese nicht durch den Dritten erstattet werden. 
9.3. Der AG ist bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der AG ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kaufpreisforderungen an Dritte gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an LI-EX abgetreten bis zur Höhe der Gesamtforderung von LI-EX an den AG aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der AG verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen LI-EX mitzuteilen. 
9.4. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt LI-EX unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. 
9.5. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von LI-EX gegen den AG um mehr als 20 %, gibt LI-EX nach seiner Wahl auf Verlangen des AG Sicherheiten in entsprechendem Umfange frei. 
 

 

10. Gewährleistung durch LI-EX / Mängelhaftung
10.1. LI-EX gewährleistet die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion der gelieferten Ware auf die Dauer von einem Jahr seit der Abnahme. LI-EX übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom AG vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, dass diese Eigenschaft von LI-EX zugesichert wurde. Die Zusendung von Mustern ist keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft. 
10.2. Für Mängel haftet LI-EX nur wie folgt: der AG hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel jeder Art hat er innerhalb von drei Tagen durch schriftliche Anzeige an LI-EX zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert LI-EX nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des AG -insbesondere unter Ausschluß jeglicher Folgeschäden- Ersatz oder bessert nach. LI-EX darf insgesamt dreimal Ersatz liefern oder nachbessern. 
10.3. Werden Veränderungen vom AG oder Dritten an der gelieferten Ware vorgenommen, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung oder durch außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft LI-EX keine Gewährleistungspflicht. 
10.4. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten und zur Mängelbeseitigung hat der AG LI-EX die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster dafür frachtfrei zur Verfügung zu stellen. 
10.5. Falls LI-EX die gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder von LI-EX verweigert wird, steht dem AG nach seiner Wahl das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu.

 

11. HAFTUNGSBEGRENZUNG UND –AUSSCHLUSS 
11.1. LI-EX haftet –sofern im Vertrag keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind- bei vertraglichen Pflichtverletzungen und Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von LI-EX. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insofern haftet LI-EX für jeden Grad des Verschuldens. 
11.2.  Sofern LI-EX dem Grunde nach haftet, ist die Haftung für  mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ausgeschlossen und, soweit es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG handelt, auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für den Verlust von goodwill und Geschäftsbeziehungen, Datenverlust, Produktionsausfall und entgangener Gewinn, Vermögensschäden oder Schäden aus der Beeinträchtigung des Firmenwertes.  
11.3.  Im Falle des Verzuges ist, soweit eine Haftung von LI-EX dem Grunde nach besteht, die Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Warenwertes, insgesamt auf höchstens 5 % des Warenwertes begrenzt.  
11.4.  Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist, soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.  
11.5.  Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des AG an Dritte erteilt werden, übernimmt LI-EX dem AG gegenüber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit LI-EX kein Auswahlverschulden trifft. LI-EX tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.  
11.6.  Sofern LI-EX selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt LI-EX hiermit sämtliche LI-EX zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche an den AG ab. Der AG verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von LI-EX zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Dies gilt auch, wenn LI-EX die Produktion durch Subunternehmen überwacht und hierbei nach eigenem Ermessen selbst Entscheidungen trifft.  
11.7.  Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Werke und Dienstleitungen sowie für die Neuheit des Produkts übernimmt LI-EX keine Gewähr.  
11.8.  Vorlagen des AG sind binnen vier Wochen nach Beendigung des Auftrages bei LI-EX abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist lehnt LI-EX jegliche Haftung ab, ausgenommen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten.  

 

12. Datenschutz und Verwendung von Kundendaten
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.
12.1. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung und bei Eröffnung eines Kundenkontos
Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Bestellung, bei einer Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) oder bei Eröffnung eines Kundenkontos freiwillig mitteilen. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen. 
12.2. Datenweitergabe zur Vertragserfüllung
Zur Vertragserfüllung geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragten Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte Zahlungsdienstleister weiter bzw. an den von Ihnen im Bestellprozess ausgewählten Zahlungsdienst.
12.3. Datenverwendung bei Anmeldung zum E-Mail-Newsletter: Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, verwenden wir die hierfür erforderlichen oder gesondert von Ihnen mitgeteilten Daten, um Ihnen regelmäßig unseren E-Mail-Newsletter zuzusenden. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich und kann entweder durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link im Newsletter erfolgen.


 

13. URHERBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT, NEN- NUNGSRECHT VON LI-EX 
13.1. LI-EX räumt dem AG das ausschließliche, persönliche und nicht übertragbare, aber zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Leistung ein. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den AG auf diesen über.  
13.2. Alle Urheberrechte an der Werkleistung verbleiben bei LI-EX. Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies vereinbart worden ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG i.V.m. den Werkvertragsbestimmungen des BGB, ergänzt durch die vorliegenden AGB. Entwürfe und Werkzeichnungen von LI- EX sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das UrhG gilt. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. LI-EX stehen insbesondere auch dafür die urheberrechtlichen Ansprüche der §§ 97 ff. UrhG zu.  
13.3. Werden in Ausführung des Auftrages mehrere Entwürfe zur Auswahl an den AG versandt, verbleiben das Urheber- und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe bei LI-EX. Erst nach getroffener Auswahl überträgt LI-EX für den gewählten Entwurf die Nutzungsrechte an den AG. Die anderen Entwürfe dürfen vom AG weder verwendet noch weitergeben werden und bleiben im Eigentum von LI-EX. Für diese Entwürfe gilt, daß jede Nachahmung, Änderung, Verkauf, Vermietung, Verleasung, Verpachtung, auch von Teilen oder Details, unzulässig ist.  
13.4. Schadenersatz  Ein Verstoß gegen vorstehende Bestimmung in Ziff. 6.3 berechtigt LI-EX, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe des Doppelten der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine Vergütung nicht vereinbart ist, des Doppelten der nach dem in der zum Zeitpunkt des Verstoßes üblichen Vergütung mindestens zu verlangen. Sind die Folgeschäden für LI-EX höher als der pauschale Schadenersatz, ist LI-EX berechtigt, diesen höheren Schaden geltend zu machen. Dem AG bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.  
13.5. LI-EX wird auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt. Eine Verletzung des Rechts berechtigt LI-EX, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine Vergütung nicht vereinbart ist, der nach dem in der zum Zeitpunkt des Verstoßes üblichen Vergütung neben der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.


 

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL, SCHRIFTFORM, SALVATORISCHE KLAUSEL 
14.1.  Gerichtsstand für sämtliche Verträge ist Regensburg.  
14.2.  Für die mit LI-EX abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich  das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
14.3.  Der AG erklärt sein Einverständnis damit, daß seine im  Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten in der Adressatenbank von LI-EX gespeichert werden. LI-EX sichert zu, die Daten vertraulich zu behandeln und Datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.  
14.4.  Für das Vertragsverhältnis zwischen LI-EX und dem AG gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Abreden erhalten ihre Wirksamkeit erst, wenn sie von LI-EX schriftlich bestätigt werden. Durch e-mail oder Faxschreiben gilt die Schriftform als gewahrt. Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform, dies gilt insbesondere für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst.  
14.5.  Sollte LI-EX ein- oder auch mehrere Male ein Recht nach diesen AGB nicht ausüben, ist damit ein Verzicht nicht verbunden.  
14.6.  Sofern eine Klausel dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden sollte, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten ist. Gleiches gilt im Fall einer Lücke.  

 

 

 

 

 

 

 

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